AGB und Haftungsausschluss Internetauftritt
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stellplätze Augl-Hof. Vermieter: Johann Gutmann, Aichach-Ecknach
I. Mietsache, Mietzweck
Der Vermieter stellt auf seinem Grundstück Pfarrer-Steinacker-Str. 66, 86551 Aichach, Abstellplätze für Wohnwägen/Caravans, Wohnmobile, Motorräder, Pferde- und /-Sportanhänger, Boote mit/ohne Anhänger, etc. zur Verfügung zu einem mit dem Mieter vereinbarten Preis. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nur in Abstimmung mit dem Vermieter.
Nicht erlaubt ist die Lagerung von jeder Art von gefährlichen Stoffen, das Abstellen von Fahrzeugen, die Leckagen vorweisen (u.a. Öl, Treibstoff, etc.) und das Betreten des Geländes oder der Hallen ohne Zustimmung des Vermieters. Personen die sich auf dem Gelände aufhalten, haben Anweisungen des Vermieters unverzüglich zu folgen.
II. Mietzeit, Kündigung
Ein Mietverhältnis wird für eine Dauer von mindestens drei Monaten bis maximal ein Jahr geschlossen. Ein Jahresvertrag wird ohne rechtzeitige Kündigung automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Jede Partei ist berechtigt, den Mietvertrag mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum jeweiligen Monatsende schriftlich zu kündigen.
Jede Partei kann einen Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund für den Vermieter ist z.B. gegeben, wenn der Mieter seinen vereinbarten Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß und vollständig nachkommt (z.B. Zahlungsrückstand, Verstoß gegen behördliche Bestimmungen, usw.). Für den Fall der berechtigten fristlosen Kündigung durch den Vermieter entfällt eine anteilige Rückerstattung von bereits geleisteten Mietzahlungen an den Mieter.
III. Mietpreis
Der Mietpreis ist dem aktuell gültigen Vertrag zu entnehmen. Die für Jahresverträge ausgewiesenen Beträge sind bis zum 31.12. eines laufenden Jahres gültig. Nach Ablauf einer Mietfrist erfolgt ggf. eine angemessene Anpassung des Mietpreises auf Basis der Marktentwicklung. Nicht vereinbarte Nebenkosten fallen nicht an.
Nach Vertragsende ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich den abgestellten Wagen, wofür die Miete abgelaufen ist, vom Mietgelände zu entfernen und bis dahin ausstehende Miete zu entrichten. Wird das betroffene Objekt nicht vom Gelände entfernt, ist der Vermieter berechtigt bis zur tatsächlichen Entfernung des Wohnwagens, Wohnmobils, etc. eine Nutzungsentschädigung in Höhe des aktuellen Mietpreises laut aktueller Preisliste vom Mieter zu verlangen.
IV. Haftung, Haftungsausschlüße
Während der Dauer des Mietverhältnisses haftet der Vermieter weder für von Dritten verursachte Sach- oder Personenschäden (z.B. Einbruch, Diebstahl, Wandalismus, etc.) noch für Elementarschäden (z.B. Feuer, Blitz, Wasser, etc.) mit Ausnahme von Schäden, die nachweislich durch vorsätzliche oder grobe fahrlässige Pflichtverletzungen von ihm oder seinen Beauftragten verursacht wurden.
V. Versicherungen
Der Mieter selbst hat dafür Sorge zu tragen, das ein ausreichender Versicherungsschutz (Mehrgefahren-/Allgefahrenversicherung) für die von ihm abgestellten Wägen, Wohnmobile, etc., und deren Inhalte besteht damit Risiken (z.B. Selbstentzündung etc.) für Wägen und Hallen etc. abgedeckt sind.
VI. Datenschutz
Alle Daten vom Mieter, die vom Vermieter zur Durchführung des Mietes gesammelt werden, werden ausschließlich zum Zweck der Vermietung genutzt und in übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz streng vertraulich behandelt. So werden z.B. keine Daten an Dritte weitergegeben oder verkauft.
VII. Schlussbestimmungen
Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden zum Vertrag. Sollten einzelne Bestimmungen des Mietvertrages oder der AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages/AGB im Übrigen unberührt.
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebenden Verpflichtungen gilt Aichach, soweit gesetzlich zulässig, als vereinbart.